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Barrierefreiheits-erklärung

Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Dienstleister. Als Kleinstununternehmer (weniger als 10 Mitarbeiter UND maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz) bin ich von den Pflichten des BFSG ausgenommen.

Sollten Sie jedoch Anregungen haben um nicht barrierefreie Inhalte verbessern zu können, können Sie gerne eine E-Mail über das Kontaktformular an mich senden. 

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