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Kontraindikationen Wellnessmassage

Eine Wellnessmassage dient der tiefen Entspannung und dem allgemeinen Wohlbefinden. Damit die Anwendung ihre positive Wirkung entfalten kann und Ihre Gesundheit nicht gefährdet wird, ist es wichtig, dass bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte lesen Sie die folgende Liste der Kontraindikationen (Gegenanzeigen) sorgfältig durch. Sollten Sie sich unsicher sein, halten Sie bitte vorab Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt.

 

Übersicht der Kontraindikationen
  • Akute Infektionen und Entzündungen:

Hierzu zählen Fieber, grippale Infekte, schwere Erkältungen oder akute Entzündungen im Körper. Eine Wellnessmassage würde den Stoffwechsel zusätzlich belasten und kann die Symptome verschlimmern.

  • Hauterkrankungen und Verletzungen:

Offene Wunden, frische Narben, Verbrennungen (auch schwerer Sonnenbrand), Pilzinfektionen oder ansteckende Ausschläge im Massagebereich schließen eine Behandlung aus.

  • Frische Verletzungen des Bewegungsapparates:

Bei akuten Knochenbrüchen, Muskelfaserrissen, schweren Prellungen oder Sehnenverletzungen darf die betroffene Stelle nicht massiert werden.

  • Gefäßerkrankungen:

Besteht eine Neigung zu Thrombosen, leiden Sie unter Venenentzündungen oder sehr stark ausgeprägten Krampfadern, ist eine Wellnessmassage riskant, da Blutgerinnsel gelöst werden könnten.

  • Kreislaufprobleme und Herz-Kreislauf-Erkrankungen:

Eine Wellnessmassage beeinflusst die Durchblutung und das Herz-Kreislauf-System.

Eine Wellnessmassage darf nicht durchgeführt werden bei:

  • Instabilem oder sehr hohem Blutdruck.

  • Akuten Herzbeschwerden oder kurz nach einem Herzinfarkt.

  • Starken Schwindelgefühlen oder Kreislaufkollaps-Neigung.

  • Herzschrittmachern (hier ist Rücksprache mit dem Arzt notwendig).

  • Schwere chronische Erkrankungen:

Bei Krebs (während Chemotherapie/Bestrahlung), schweren Nierenerkrankungen oder fortgeschrittener Osteoporose sollte eine Wellnessmassage nur nach ausdrücklichem ärztlichem Rat erfolgen.

  • Schwangerschaft:

In den ersten drei Monaten sowie bei Risikoschwangerschaften sollte auf Wellnessmassagen verzichtet werden. In der späteren Schwangerschaft sind spezielle Lagerungen nötig.

  • Einfluss von Substanzen:

Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder stark dämpfenden Medikamenten (z. B. starken Schmerzmitteln) wird keine Wellnessmassage durchgeführt.

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss

Die Wellnessmassage wird ausschließlich an gesunden Personen durchgeführt. Sofern Sie keine gegenteiligen Informationen geben, geht der Massage- und Wellnesstherapeut davon aus, dass Sie bei voller Gesundheit sind und keine der oben genannten Kontraindikationen vorliegen. Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben liegt vollständig beim Kunden. Sollten sich während der Behandlung Anzeichen für eine Kontraindikation ergeben oder stellen Sie erst vor Ort fest, dass eine solche vorliegt, behalte ich mir vor:

  • Bestimmte Körperregionen von der Massage auszusparen.

  • Den Termin im Interesse Ihrer Gesundheit komplett abzubrechen.

In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Honorars. Der vereinbarte Termin ist zur vollen Begleichung des Betrages fällig, da die Zeit exklusiv für Sie reserviert wurde und kurzfristig nicht neu belegt werden kann.

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